Versicherungslexikon
[Glossar | A] - Definition bzw. Erklärung für wichtige Begriffe aus dem Bereich Versicherung.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen, auch AVB genannt, beschreiben die Rechte, Pflichten und
Obliegenheiten
sowohl der Versicherungsgesellschaft als auch die des Versicherungsnehmers und sind in ihrer entsprechenden Form (zum Beispiel:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Hausratversicherung), Bestandteil des entsprechenden Versicherungsvertrages (zum Beispiel des Hausratversicherungsvertrages).
Sie legen den Versicherungsfall fest und beschreiben Art und Umfang des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus enthalten die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Regelungen über die Voraussetzungen für Prämienanpassungen sowie den Beginn, die Dauer und die Beendigung eines Versicherungsvertrages.
Anzeigepflicht & Anzeigepflichtverletzung
Es gibt vorvertragliche Anzeigepflichten die bei Abschluss einer Versicherung zu beachten sind sowie (vertragliche) Anzeigepflichten die während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages zu beachten sind.
Bei Anzeigepflichtverletzung (siehe auch Obliegenheitsverletzung) muss der Versicherungsnehmer mit negativen Folgen rechnen.
Der Versicherer kann den Vertrag möglicherweise anfechten und ist, im schlimmsten Fall, von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Anzeigepflichten gehören zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (siehe Obliegenheit).
Arbeitsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz siehe Rechtsschutz-Versicherung
Arglistige Täuschung
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich durch falsche Erklärung über Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird. Die Täuschung kann,
eine Vorspiegelung falscher Tatsachen sein,
aber auch im einfachen Verschweigen einer Tatsache bestehen.
Beispiel für arglistige Täuschung: Wenn der Antragsteller einer Versicherung vorsätzlich falsche Angaben macht oder Gefahrumstände des zu versichernden Risikos verschweigt, um dadurch eine Antragsannahme im Interesse des Antragstellers zu erwirken, dann liegt eine arglistige Täuschung vor.
Kann der Versicherer einen Nachweis für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung erbringen, hat er die Möglichkeit den Vertrag anzufechten bzw. ist
er im
Versicherungsfall möglicherweise von der Verpflichtung zur Leistung frei (siehe zu diesem Thema auch
Obliegenheitsverletzung).
Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen Krankenversicherungsschutz. In allen anderen
Ländern besteht kein Schutz. Für in der privaten
Krankenversicherung versicherte hängt der Umfang von den vereinbarten Leistungen ab.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung sichert das Kostenrisiko für ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen,
für notwendige stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache Reparaturen
von Zahnersatz, im Ausland ab. Auch die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen Krankenrückführung
nach Deutschland werden vom Versicherer übernommen sowie die Organisation des Transportes.
In der Regel reicht die Auslandskrankenversicherung als Einzel- und Familienjahrespolice für Einzelreisen von maximal 6 Wochen Auslandsaufenthalt
aus. Für besondere Fälle (zum Beispiel Au Pair, Schüleraustausch, Auslandssemester von Studenten) gibt es Policen für
Auslandsaufenthalte von 3 Monate bis 36 Monate.
Hier finden Sie Rechner sowie verschiedene Anträge für die DKV Auslandskrankenversicherung und können diese online abschließen bzw.
beantragen.
Eine rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes (der Leistungen sowie gegenseitige Rechte, Pflichten und
Obliegenheiten) in der Auslandsreisekrankenversicherung ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen sowie aus den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(siehe oben) und ggf. Besonderen Versicherungsbedingungen.
Autoversicherung
Autoversicherung siehe Kfz-Versicherung
Mit dem VHV Autoversicherung Rechner können Sie einfach und schnell Ihr
persönliches Angebot für eine Autoversicherung online berechnen.
Eine rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes (der Leistungen sowie gegenseitige Rechte, Pflichten und
Obliegenheiten in der Autoversicherung ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen sowie aus den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(siehe oben) und ggf. Besonderen Versicherungsbedingungen.


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