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Wer
hat noch Anspruch auf das gesetzliche Sterbegeld?
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Seit
dem 1. Januar 2004 ist das gesetzliche Sterbegeld, als Zuschuss zu den
Bestattungskosten von zuletzt 525,- Euro beim Tod eines Mitglieds und
262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen, nicht mehr
Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Mit
dem Online-Rechner für die Sterbegeldversicherung haben Sie die Kosten im Griff.
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Je
nach Form und Umfang kann eine Bestattung ziemlich teuer werden. Der
folgende Überblick zeigt auf, welche Vorteile eine Sterbegeldversicherung
bietet:
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- Sie werden ohne Gesundheitsprüfung versichert.
- Eintrittsalter ab dem 25. bis zum 75. Lebensjahr.
- Ihre Beiträge zahlen Sie monatlich.
- Voller Leistungsanspruch schon nach 3 Jahren (davor volle Erstattung der eingezahlten Beiträge).
- Bei Tod durch Unfall wird vom ersten Tag an die 3-fache Versicherungssumme ausgezahlt.
- Ab dem 35. Beitragsjahr (Nachsorge-Plan 25+) bzw. dem 86. Lebensjahr (Nachsorge-Plan 50+) beitragsfrei.
- Bei Tod auf Auslandsreisen erstattet die eingeschlossene Rückholkosten-Versicherung bis zu 10.000 € zusätzlich.
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(Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten kann.
Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes
finden Sie im Tarifrechner Sterbegeldversicherung und ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von
der InterRisk Lebensversicherung AG im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.)
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